ROLIX - EDV Service [1], im folgenden ROLIX genannt, betreibt zu gewerblichen Zwecken unter der Domain https://www.mietkamera.de eine Internetplattform, die Dienstleistungen rund um die Vermietung von internetbasierter Kameratechnik anbietet.
Die Allgemeinen Bedingungen für die Vermietung von Kameraanlagen gelten für solche Dienstleistungen, die für den Betrieb von vermieteten ROLIX-Kamerasystemen beim Kunden erbracht werden. Der Kameramietservice wendet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB und öffentliche Auftraggeber im Sinne des §98 GWB.
ROLIX EDV Service & Beratung
Roland Lauterbach
Westerengler Hauptstr. 7
99718 Greußen OT Westerengel
Der Mieter ist Unternehmer im Sinne des §14 BGB oder öffentlicher Auftraggeber im Sinne des §98 GWB. Eine Vermietung an Privatpersonen ist nicht möglich.
Die schriftlich, fernmündlich oder per Email erteilten Angebote von ROLIX für die Vermietung von Kamerasystemen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von vermietbaren Kamerasystemen zum Zeitpunkt der Bestellung. Der Vertrag kommt nach Bestellung durch den Kunden erst durch eine Auftragsbestätigung seitens ROLIX zustande.
Eine Lieferunmöglichkeit oder Nichteinhaltung von Lieferterminen wegen gänzlicher oder teilweiser Nichtverfügbarkeit von vermietbaren Kamerasystemen, Personal- und /oder Transportkapazitäten berechtigt den Kunden nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, jedoch mindestens siebentägigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.
Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf den Internetseiten dargestellt oder schriftlich angeboten wurden. Alle Preise verstehen sich in € und beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die monatliche Vorhaltung wird nach Ablauf des betreffenden Monats abgerechnet. Die für die Abrechnung der Vorhaltung relevante Mietzeit beträgt in jedem Fall einen Monat, auch wenn die tatsächliche Gesamtmietzeit darunter liegt. Wenn Anlagen länger als einen Monat gemietet werden, kann im letzten Monat der Mietpreis halbiert werden, wenn der Dienst an weniger als 16 Tagen innerhalb des letzten Monats erbracht wurde.
ROLIX besitzt das Urheberrecht an den von ihren Kamerasystemen erstellten Bildern und Videosequenzen, das auch durch entsprechende Vertragsklauseln in Deutschland nicht übertragbar ist. Allerdings räumt ROLIX dem Auftraggeber ein uneingeschränktes Nutzungs-, Verwertungs- und Veröffentlichungsrecht an diesen Bildern und Videos ein.
Für den Fall, dass der Auftraggeber keine Veröffentlichung durch ROLIX im Internet wünscht, muss er dieses mit ROLIX schriftlich vereinbaren. ROLIX wird auch einen Passwortschutz für die Bilder und Videos anlegen, die nicht allgemein zugänglich sein sollen.
ROLIX stellt dem Auftraggeber sämtliche Softwareschnittstellen seiner Internetplattform zur uneingeschränkten kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Die Verlinkung mit dem Internetangebot von ROLIX ist ausdrücklich erwünscht.
Der Auftraggeber stellt für die Dauer der Diensterbringung durch ROLIX einen geeigneten Kamerastandort zur Verfügung und ermöglicht dem Personal
von ROLIX den Zugang zu diesem Standort. Ein geeigneter Standort ist eine vor Vandalismus und Diebstahl sichere Plattform mit einer Standfläche von
mindestens 2x2m, an der das UMTS-Netz der VODAFONE AG und ein zuverlässiger 220V-Stromanschluss in maximal 10m Entfernung verfügbar ist. Von dieser
Ebene aus wird die Kamera an einem bis zu 3,80m hohen verwindungssteifen Kameraturm befestigt.
Alternativ kann die Kamera an einer Mastanlage montiert werden, die die Kamera und übertragungstechnik mit einem Gewicht von ca 12Kg tragen kann.
Diese Mastanlage stellt der Auftraggeber. Er erbringt außerdem den Eignungsnachweis für ihre Tragfähigkeit.
Der Auftraggeber stellt für sämtliche Montage- und Wartungsarbeiten notwendige Hebetechnik kostenfrei zur Verfügung. Dies gilt auch dann, wenn Wartungsarbeiten nicht durch den Auftraggeber veranlasst oder zu vertreten sind.
Für die Dauer der Diensterbringung durch ROLIX stellt der Auftraggeber einen Ansprechpartner, der bei Problemen am Kamerastandort geeignete Maßnahmen zeitnah einleiten kann. Diese Maßnahmen beschränken sich auf die Prüfung des Vorhandenseins der Kamerasystemkomponenten, die überprüfung, ob eine funktionierende Stromversorgung vorliegt und das Zurücksetzen der Anlage durch eine kurze Stromunterbrechung.
Eine über die Regelungen in Ziffer 2.2 hinausgehende Haftung von ROLIX für unmittelbare und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Von diesen Bedingungen abweichende oder diese Bedingungen ergänzende Vereinbarungen bedürfen im Einzelfall zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Erfüllungsort ist der Firmensitz von ROLIX. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Sondershausen in Thüringen.